AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Nutzungsverhältnisse zwischen der FRYTE Mobility GmbH, Maria-Eich-Straße 72, D-81243 München (nachfolgend „Anbieter“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB – insbesondere aus den Bereichen Logistik und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – (nachfolgend jeweils „Nutzer“ oder „Kunde“). Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB wird kein Zugang zur Plattform gewährt.
1.2 Der Vertrag kommt zustande (a) durch Registrierung des Nutzers auf der Plattform und deren Bestätigung durch den Anbieter im Rahmen des vorgesehenen Onboarding-Verfahrens oder (b) durch Annahme eines individuellen Vertragsangebots des Anbieters in Textform. Der Anbieter lässt ausschließlich verifizierte Firmenzugänge zu; bis zum Abschluss der Verifizierung kann der Anbieter den Zugang vorübergehend beschränken, ohne dass daraus Ansprüche des Nutzers entstehen.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ausnahmen gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Der Anbieter stellt über seine Plattform (Webinterface und API) technische Infrastruktur bereit und ermöglicht insbesondere:
a) die algorithmusgestützte Vermittlung von Angeboten und Nachfragen zwischen registrierten Nutzern (insbesondere zwischen Flottenbetreibern und Ladepunktbetreibern) auf Basis von Tour- und Standortdaten;
b) den Zugriff auf eine Disponenten-App zur täglichen Planung elektrischer Lkw einschließlich Routingfunktionen und Ladepunktempfehlungen;
c) die Anzeige von Standortdaten über die API-Anbindung der Nutzersysteme (z. B. CPMS), soweit der Nutzer über die hierbei erforderlichen Zugangsdaten verfügt; Integrationen zu CPMS-Systemen mit OCPI 2.2.1 oder höher werden standardmäßig angeboten, weitere auf Anfrage;
d) soweit rollenspezifisch freigeschaltet, eine Buchungsfunktion (Reservierung von Ladepunkten) auf Basis einer OCPI-basierten Backend-Erweiterung. Die Buchungsfunktion steht nicht allen Nutzern standardmäßig zur Verfügung; ihr Zugang richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Nutzerrolle und dem jeweiligen Leistungspaket.
2.2 Der Anbieter erbringt keine Transport- oder Ladeleistungen selbst, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Er stellt ausschließlich die technische Plattform und die zugehörigen Mittel zur Verfügung.
2.3 Der tatsächliche Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfügbaren Integrationen. Informationen über künftige Funktionen in Unterlagen oder Marketingmaterialien des Anbieters begründen keinen vertraglichen Anspruch auf deren Bereitstellung.
2.4 Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Plattform und der bereitgestellten Software bereitstellen. Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche Aktualisierungen auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Benachrichtigung in der Plattform) und macht diese entsprechend verfügbar. Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Anpassungen, bedürfen eines gesonderten Vertrags.
§ 3 Registrierung, Nutzerrollen und Zugang
3.1 Zugelassene Nutzerrollen sind insbesondere Flottenbetreiber, Ladepunktbetreiber, Disponenten und Administratoren auf Unternehmensebene. Der konkrete Umfang der Nutzerrollen und die damit verbundenen Zugriffsrechte richten sich nach dem Einzelvertrag. Der Kunde verwaltet die Nutzer innerhalb seiner Organisation eigenverantwortlich; für jeden Nutzer ist grundsätzlich ein individuelles Konto anzulegen.
3.2 Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, während der Laufzeit des Vertrags über das Internet mittels Browser oder einer geeigneten Anwendung (z. B. App) auf die Plattform zuzugreifen und deren Funktionalitäten vertragsgemäß zu nutzen. Weitergehende Rechte – insbesondere an der Software selbst oder an der bereitgestellten Infrastruktur – werden nicht eingeräumt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Plattform oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu vermieten, zu verleihen oder Dritten außerhalb seiner Organisation zugänglich zu machen. Im Falle einer vertragswidrigen Nutzungsüberschreitung oder unberechtigten Weitergabe hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich alle verfügbaren Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen zu machen, insbesondere Name und Anschrift der betreffenden Personen.
3.3 Der Zugang zur Plattform erfolgt über individuelle Zugangsdaten (insbesondere Benutzername bzw. E-Mail-Adresse, Passwort sowie ggf. weitere Authentifizierungsmerkmale). Der Nutzer ist verpflichtet,
a) seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben;
b) die Weitergabe innerhalb der eigenen Organisation auf namentlich benannte, dem Anbieter mitgeteilte Personen zu beschränken;
c) den Anbieter unverzüglich in Textform zu informieren, sobald der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind oder missbräuchlich verwendet werden, und die betroffenen Zugangsdaten unverzüglich zurückzusetzen oder zurücksetzen zu lassen.
3.4 Bis zum Eingang der Mitteilung gemäß § 3.3 lit. c trägt der Nutzer das Risiko aller über seine Zugangsdaten vorgenommenen Handlungen, sofern er die Möglichkeit des Missbrauchs zu vertreten hat.
3.5 Der Nutzer informiert den Anbieter unverzüglich in Textform über Änderungen seiner Kontakt- oder Organisationsdaten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Nutzers
4.1 Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter in dem für die vertragsmäßige Leistungserbringung erforderlichen Umfang zu unterstützen. Er stellt insbesondere notwendige Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung, benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und sorgt dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht.
4.2 Der Nutzer ist selbst für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge im Bereich seiner eigenen Systeme verantwortlich, soweit der Anbieter diese Leistungen nicht ausdrücklich vertraglich übernommen hat.
4.3 Mängel oder Störungen hat der Nutzer dem Anbieter unverzüglich in Textform zu melden. Die Meldung soll insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen der Störung beschreiben.
4.4 Wird der Anbieter aufgrund einer Meldung tätig, ohne dass ein Mangel vorliegt, ist er berechtigt, den entstandenen Aufwand nach seinen üblichen Sätzen zu berechnen, es sei denn, der Nutzer konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag.
4.5 Der Nutzer informiert den Anbieter frühzeitig in Textform über eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder einen bevorstehenden Insolvenzantrag.
§ 5 Nutzungspflichten und verbotene Handlungen
5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich rechtmäßig und gemäß diesen AGB zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt:
a) Inhalte einzustellen oder Daten zu übertragen, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen;
b) technische Schutzmaßnahmen der Plattform zu umgehen oder automatisierte Zugriffe (z. B. Bots, Scraper) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters vorzunehmen;
c) die Plattform in einer Weise zu nutzen, die geeignet ist, die Infrastruktur des Anbieters zu überlasten oder die Nutzbarkeit für andere Nutzer zu beeinträchtigen.
5.2 Der Nutzer stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Daten korrekt, vollständig und aktuell sind.
5.3 Der Nutzer ist selbst für die sichere Übermittlung exportierter oder weitergeleiteter Inhalte außerhalb der Plattform verantwortlich. Eine Haftung des Anbieters für die Sicherheit solcher Übermittlungen ist ausgeschlossen.
5.4 Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Nutzers unberechtigt eine Plattformleistung in Anspruch genommen wird (z. B. durch unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten), hat der Nutzer dem Anbieter Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die für eine vertragsgemäße Nutzung während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Nutzer die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten hat oder dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Nutzer vorbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 6 Buchungsfunktion, Betreiber-AGB und Dreiecksverhältnis
6.1 Der Anbieter stellt technische Mittel bereit, über die Nutzer mit entsprechender Rollenberechtigung (vgl. § 2.1 lit. d) Ladevorgänge und Kapazitäten über die Plattform reservieren können. Der Reservierungs- und Ladevertrag kommt ausschließlich unmittelbar zwischen dem reservierenden Nutzer (Flottenbetreiber) und dem jeweiligen Ladepunktbetreiber zustande. Der Anbieter wird an diesem Vertrag nicht Vertragspartei.
6.2 Für den Reservierungs- und Ladevertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ladepunktbetreibers („Betreiber-AGB“). Jeder Ladepunktbetreiber ist verpflichtet, seine Betreiber-AGB vor Aktivierung seines Profils beim Anbieter einzureichen und im Falle wesentlicher Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Ohne eingereichte Betreiber-AGB wird das Profil nicht aktiviert. Der Anbieter prüft die Betreiber-AGB nicht auf inhaltliche Rechtmäßigkeit und übernimmt keine Verantwortung für deren Inhalt.
6.3 Der Anbieter zeigt dem reservierenden Nutzer die wesentlichen Konditionen des Ladepunktbetreibers – insbesondere etwaige Reservierungsentgelte, maximale Vorlaufzeit, Storno- und No-Show-Bedingungen sowie Folgen von Pflichtverletzungen – vor Bestätigung der Buchung in der Plattform an. Mit der Bestätigung akzeptiert der Nutzer diese Konditionen.
6.4 Die Abrechnung des Reservierungsentgelts sowie des Ladevorgangs erfolgt direkt zwischen Ladepunktbetreiber und Flottenbetreiber. Der Anbieter ist weder Zahlstelle noch Inkassodienstleister für diese Zahlungsbeziehungen.
6.5 Der Anbieter kann für die Bereitstellung der Vermittlungs- und Buchungsfunktion eine eigene Plattformgebühr sowohl gegenüber dem Ladepunktbetreiber als auch gegenüber dem Flottenbetreiber erheben. Die jeweiligen Konditionen sind Gegenstand der individuellen Einzelverträge mit dem Anbieter; diese AGB treffen hierzu keine abschließende Regelung.
§ 7 Vertraulichkeit
7.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z. B. in Unterlagen, Dokumenten oder Datenbeständen), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei weder über den Vertragszweck hinaus zu verwenden noch an Dritte weiterzugeben.
7.2 Jede Vertragspartei trifft angemessene Schutzmaßnahmen für ihr anvertraute Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen. Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen.
7.3 Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Personen, die nicht an Abschluss, Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei erfolgen. Jede Vertragspartei verpflichtet ihre Mitarbeiter und ggf. eingesetzte Dritte entsprechend.
7.4 Die Geheimhaltungspflicht für sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen endet fünf Jahre nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
§ 8 Rechteeinräumung, Nutzungsinhalte und Datenzugang nach Vertragsende
8.1 Der Nutzer räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses das einfache, nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die von ihm eingestellten Inhalte zur Vertragserfüllung technisch zu verarbeiten, zu speichern und im Rahmen der Plattform darzustellen.
8.2 Der Anbieter ist berechtigt, aus den vom Nutzer eingegebenen Inhalten aggregierte und vollständig anonymisierte Datensätze zu erzeugen. Diese werden ausschließlich zur internen Verbesserung der Plattformfunktionen sowie zu statistischen Zwecken des Anbieters genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
8.3 Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm eingebrachten Inhalten verfügt und durch deren Einstellung keine Rechte Dritter verletzt werden.
8.4 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhält der Nutzer eine Nachlauffrist von 30 Tagen, in der er seine Daten aus der Plattform exportieren kann. Der Anbieter weist den Nutzer mit der Beendigungsbestätigung ausdrücklich auf diese Frist hin. Nach Ablauf der Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
9.1 Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Eine konkrete Verfügbarkeitsgarantie (Uptime-Quote) ist nicht Gegenstand dieser AGB. Konkrete Service Level Agreements (SLAs) können auf Wunsch des Kunden in einem gesonderten Einzelvertrag vereinbart werden.
9.2 Der Anbieter bietet Best-Effort-Support an Werktagen während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr MEZ/MESZ). Erweiterte Supportzeiten und Reaktionszeitverpflichtungen können gesondert vereinbart werden.
9.3 Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Supportzeiten gemäß § 9.2 durchgeführt und dem Nutzer frühzeitig in Textform angekündigt. Kurzfristige Unterbrechungen sind zulässig, wenn sie aus zwingenden Gründen der Sicherheit oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich sind.
9.4 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat – einschließlich höherer Gewalt, Streik, behördlicher Maßnahmen oder Ausfall von Vorleistungen Dritter –, die Leistungserbringung beeinträchtigt, verschieben sich die betroffenen Leistungspflichten um die Dauer der Beeinträchtigung einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Partei über Ursache und voraussichtliche Dauer unverzüglich in Textform.
9.5 Gerät der Anbieter schuldhaft in Leistungsverzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Nutzers wegen des Verzugs für jede vollendete Woche auf 0,5 % des vom Verzug betroffenen Vergüterungsanteils, insgesamt jedoch auf höchstens 5 % dieser Vergütung begrenzt. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht.
9.6 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Plattform zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Nutzers wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren (Anfangsmängel), ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
9.7 Der Anbieter nimmt Störungsmeldungen des Nutzers an Werktagen während der Supportzeiten gemäß § 9.2 per E-Mail entgegen. Individuell können weitere Kommunikationskanäle (z. B. Slack Connect) vereinbart werden. Der Anbieter ordnet jede Meldung einer der folgenden Kategorien zu und leitet entsprechende Maßnahmen ein:
a) Schwerwiegende Störung: Ein Fehler der Plattform macht deren Nutzung unmöglich oder lässt sie nur mit schwerwiegenden Einschränkungen zu, die der Nutzer nicht in zumutbarer Weise umgehen kann.
b) Sonstige Störung: Ein Fehler schränkt die Nutzung mehr als nur unwesentlich ein, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
c) Sonstige Meldung: Alle übrigen Meldungen, die nicht unter lit. a oder b fallen; sie werden nach den hierfür gesondert getroffenen Vereinbarungen behandelt.
§ 10 Entgelte und Zahlungsbedingungen
10.1 Die Vergütung für die Plattformnutzung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
a) einer periodischen Grundgebühr (Abonnement), die je nach Einzelvertrag pro verwalteter Ladeeinheit (Ladesäule) oder pro verwaltetem Fahrzeug (Truck) berechnet wird; sowie
b) einer nutzungsabhängigen Komponente, die pro tatsächlich über die Plattform abgewickelter Kilowattstunde (kWh) erhoben wird.
10.2 Maßgeblich für die konkrete Preisgestaltung ist das individuelle Vertragsangebot des Anbieters. Alle Vergütungen sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Bei Widersprüchen zwischen individuellem Vertragsangebot und einer allgemeinen Preisliste geht das individuelle Vertragsangebot vor.
10.3 Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist, im Zweifel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10.4 Der Nutzer kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln zustehen. Im Übrigen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform anzupassen. Bei einer Preisänderung um mehr als 5 % gegenüber dem zuletzt geltenden Preis hat der Nutzer das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform außerordentlich mit Wirkung zum Inkrafttretensdatum der Preisänderung zu kündigen. Der Anbieter weist den Nutzer in der Mitteilung ausdrücklich auf dieses Recht hin. Preisanpassungen aufgrund gesetzlich bedingter Mehrwertsteuer- oder Abgabenänderungen begründen kein Sonderkündigungsrecht.
10.6 Bei Zahlungsverzug mahnt der Anbieter den Nutzer in Textform und setzt eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen. Bleibt die Zahlung nach Ablauf der Nachfrist aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend auszusetzen. Die Zugangssperrung erfolgt grundsätzlich nur für die Dauer des Zahlungsverzugs und längstens für sechs Monate; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
10.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Nutzers, seine Pflichten zu erfüllen, oder bei Stellung eines Insolvenzantrags kann der Anbieter Dauerschuldverhältnisse durch außerordentliche Kündigung fristlos beenden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt.
§ 11 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
11.1 Mindestlaufzeit und Verlängerungsregelung richten sich nach dem individuellen Einzelvertrag. Soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, beginnt das Vertragsverhältnis mit erfolgreicher Registrierung bzw. Annahme des Vertragsangebots und läuft auf unbestimmte Zeit.
11.2 Beide Parteien können das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen Mindestlaufzeit ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Nutzer trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung erheblich gegen diese AGB oder geltendes Recht verstößt.
11.4 Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
11.5 Bei einem Verstoß gegen geltendes Recht oder diese AGB ist der Anbieter berechtigt, den Nutzer zunächst in Textform abzumahnen und zur Unterlassung aufzufordern. Kommt der Nutzer der Abmahnung nicht nach oder liegt ein schwerwiegender Verstoß vor, ist der Anbieter berechtigt, das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren. In dringenden Fällen zum Schutz der Plattform, anderer Nutzer oder Dritter kann der Anbieter vorläufig ohne Abmahnung sperren und diese unverzüglich nachreichen. Eine dauerhafte Kontosperrung bedarf eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes.
11.6 Der Nutzer hat nach einer vorübergehenden Sperrung einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs, sobald er dem Anbieter nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und Maßnahmen zur Verhinderung einer künftigen vertragswidrigen Nutzung ergriffen hat. Der Anbieter räumt den Zugang innerhalb angemessener Frist wieder ein.
§ 12 Sachmängel und Gewährleistung
12.1 Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Plattform. Für eine lediglich unerhebliche Abweichung von der vertragsmäßigen Beschaffenheit bestehen keine Mängelansprüche.
12.2 Keine Sachmängel liegen insbesondere vor bei:
a) übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung der Plattform durch den Nutzer;
b) Versagen von Komponenten der Systemumgebung des Nutzers, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen;
c) nicht reproduzierbaren oder vom Nutzer anderweitig nicht nachweisbaren Softwarefehlern;
d) Beeinträchtigungen durch nachträgliche, dem Anbieter nicht mitgeteilte Veränderungen der Systemumgebung des Nutzers.
12.3 Mängel hat der Nutzer dem Anbieter unverzüglich in Textform zu melden (vgl. § 4.3). Eine verzögerte Meldung kann die Rechte des Nutzers beeinträchtigen.
12.4 Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 13 Rechtsmängel
13.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch die Plattform haftet der Anbieter nur, soweit die Plattform vertragsmäß und in der vorgesehenen Einsatzumgebung genutzt wird.
13.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Nutzer geltend, dass die Nutzung der Plattform seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Nutzer den Anbieter unverzüglich in Textform. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessene Gelegenheit zur Abwehr gegeben hat.
13.3 Werden durch die Plattform Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
a) dem Nutzer das Recht zur Nutzung der Plattform verschaffen, oder
b) die Plattform rechtsverletzungsfrei gestalten, oder
c) die Leistung unter Erstattung der geleisteten Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen, wenn keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielt werden kann.
13.4 Für Mangelansprüche wegen Rechtsmängeln gilt § 12.4 entsprechend.
§ 14 Haftung und Freistellung
14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
c) nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
d) soweit der Anbieter eine Garantie ausdrücklich übernommen hat.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für einen einzelnen Schadensfall ist zusätzlich auf den Jahresvergütungswert des betroffenen Vertrags, mindestens jedoch auf EUR 50.000, begrenzt. Die Haftung gemäß § 14.1 bleibt unberührt.
14.3 Eine weitergehende Haftung des Anbieters – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen – ist ausgeschlossen, soweit nicht § 14.1 eingreift.
14.4 Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die nachweislich und ursächlich auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer oder auf von ihm rechtswidrig eingestellten Inhalten beruhen. Die Freistellungspflicht ist der Höhe nach auf den in § 14.2 genannten Betrag begrenzt. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Nutzer unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch informiert, ohne Zustimmung des Nutzers kein Anerkenntnis abgibt und dem Nutzer die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Abwehr einräumt.
14.5 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
15.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter erfolgt gemäß der gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung des Anbieters, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.
15.2 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab, der Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung wird. Ohne wirksamen AVV darf die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgenommen werden.
15.3 Jede Vertragspartei trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihr veranlassten Datenverarbeitungsvorgänge im Rahmen ihrer eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit.
15.4 Der Anbieter gewährleistet, dass Daten des Nutzers ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gespeichert werden, soweit nicht im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
15.5 Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer gilt: Gegenüber betroffenen Personen trägt die Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer als Verantwortlicher, außer soweit der Anbieter eine ihm zuzurechnende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Nutzer bearbeitet etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche betroffener Personen eigenverantwortlich. Der Anbieter unterstützt den Nutzer dabei im Rahmen seiner Pflichten als Auftragsverarbeiter.
§ 16 Änderungen der AGB
16.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Anforderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische oder produktbezogene Weiterentwicklungen der Plattform oder zur Schließung planwidriger Regelungslücken erforderlich und für den Nutzer nicht unangemessen nachteilig ist.
16.2 Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungsmitteilung enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist (sechs Wochen), die Notwendigkeit der Textform des Widerspruchs sowie die Rechtsfolge des Schweigens (Genehmigung der Änderungen).
16.3 Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen zum mitgeteilten Inkrafttretensdatum als genehmigt.
16.4 Im Falle eines berechtigten Widerspruchs durch den Nutzer kann der Anbieter das Vertragsverhältnis in Textform mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen.
§ 17 Transparenz nach P2B-Verordnung und Digital Services Act
17.1 Der Anbieter erbringt Online-Vermittlungsdienste im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B-VO“). Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten für gewerbliche Nutzer im Sinne der P2B-VO ergänzend zu den übrigen AGB.
17.2 Der Anbieter informiert gewerbliche Nutzer über die Hauptparameter des Algorithmus, der die Rangfolge von Vermittlungsvorschlägen (Matches) auf der Plattform bestimmt. Die Erläuterung ist in der Plattform oder einem gesondert abrufbaren Transparenzdokument verfügbar. Wesentliche Parameter sind insbesondere: geografische Distanz und Standortdaten, Verfügbarkeitszeiten der Ladepunkte, Tourenkompatibilität sowie historische Nutzungsdaten.
17.3 Der Anbieter informiert Nutzer über den Zugang zu den personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Plattformnutzung anfallen. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung und ggf. im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
17.4 Der Anbieter stellt ein internes Beschwerdemanagementsystem für gewerbliche Nutzer bereit. Beschwerden können in Textform an die in § 18 genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Der Anbieter bearbeitet Beschwerden innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und teilt das Ergebnis dem Nutzer in Textform mit.
17.5 Maßnahmen zur Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung der Plattformnutzung gegenüber einem gewerblichen Nutzer werden – soweit gesetzlich nicht zwingend anders geregelt – in Textform begründet und, außer in Fällen schwerwiegender oder wiederholter Verstöße gegen geltendes Recht oder diese AGB, mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.
17.6 Soweit der Anbieter Vermittlungsdienst im Sinne des Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, DSA) erbringt, erfüllt er die dort geregelten Transparenz-, Melde- und Berichtspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters, soweit im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart. Der Anbieter ist zusätzlich berechtigt, den Nutzer an dessen Sitz zu verklagen.
18.3 Mitteilungen, Kündigungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen im Rahmen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht an einzelnen Stellen ausdrücklich Schriftform (§ 126 BGB) verlangt wird (z. B. für die schriftliche Einwilligung nach § 7.1 und § 7.3). Textform ist auch für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB ausreichend, soweit sie im Verfahren nach § 16 erfolgen.
Kontaktdaten für Kündigung, Beschwerden und Rechtliches:
FRYTE Mobility GmbH Astallerstraße 9, 80339 München support@fryte.com
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).